Gut beraten vom Anwalt für Ausländerrecht

Das Ausländerrecht regelt die Anforderungen für den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland. Es stellt ein sich ständig weiterentwickelndes und kompliziertes Rechtsgebiet dar. Deshalb ist kompetente Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich, wenn es unter anderem um das Aufenthaltsrecht geht. Durch mein umfassendes Wissen als Anwalt für Ausländerrecht sowie Erfahrung im Umgang mit Behörden und Gerichten sind Sie bei mir in guten Händen.

Ich berate und vertrete Sie insbesondere auf den Gebieten:

  • Familiennachzug
  • Erhalt eines Visum
  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (insbesondere Studium)
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Visum für Unternehmer
  • Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis)
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen
  • Strafrecht mit ausländerrechtlichem Bezug

Familiennachzug

Gern bin ich Ihnen bei auftretenden Problemen in der Familienzusammenführung von Ehegatten, minderjährigen Kindern oder Eltern behilflich. Laut Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben ausländische Mitbürger die Möglichkeit, in Deutschland zum Zwecke der Familienzusammenführung zu bleiben, wenn sie entweder mit einem deutschen Staatsangehörigen, einem Staatsbürger der EU oder einem sonstigen Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis verheiratet sind. Je nach Umständen bedarf der Verbleib der vorherigen Erteilung eines sogenannten nationalen Visums.

Andere Verwandte als Ehegatten, Kinder oder die Eltern minderjähriger Kinder können in Deutschland bleiben, wenn eine außergewöhnliche Härte oder andere Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen.

Die Kriterien für einen Familiennachzug werden immer strenger. Konsultieren Sie deshalb einen spezialisierten Anwalt, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Visum

In der Regel benötigt ein Ausländer für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum.

Dieses Dokument muss vor Antritt der Reise bei der deutschen Botschaft bzw. Konsulat beantragt werden. Beträgt der geplante Aufenthalt bis zu 90 Tagen, wird die Entscheidung von der Auslandsvertretung in eigener Zuständigkeit getroffen. Für eine längere Aufenthaltsdauer muss die Ausländerbehörde der Erteilung des Visums zustimmen, es sei denn, es handelt sich um einen Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit.

Kein Visum für die Einreise benötigen Staatsangehörige folgender Staaten: Link zur Seite des Auswärtigen Amts

Auch Ausländer, die über einen von einem EU-Land erteilten Aufenthaltstitel verfügen, sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen von der Visumspflicht ausgenommen. Minderjährige Kinder oder die Eltern, sowie Ehegatten von EU-Bürgern, können ebenfalls ohne Visum einreisen, wenn diese zusammen ihren Aufenthalt in Deutschland aufnehmen möchten. Da eine unerlaubte Einreise schwerwiegende Folgen für den Ausländer hat, ist es ratsam, sich vorher genau zu informieren. Sollte das beantragte Visum von der Auslandsvertretung abgelehnt werden, können dagegen Rechtsmittel eingelegt werden. Ziehen Sie einen Rechtsanwalt zurate. Gerne biete ich diesbezüglich meine fachliche Unterstützung an.

Studium

Ausländer, die ein Studium in Deutschland absolvieren möchten, können dafür eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Voraussetzung dafür ist die Zusage für einen Studienplatz an einer deutschen Universität bzw. Fachhochschule oder einem deutschen Studienkolleg.

Für den Besuch eines Deutschkurses kann ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange der Lebensunterhalt währenddessen gesichert ist. Dies kann zum Beispiel durch Einzahlung eines Betrages von ca. 9.000 Euro auf ein Sperrkonto, eine Verpflichtungserklärung von solventen Personen oder durch Unterstützung der Familie nachgewiesen werden. Während des Studiums darf eine Person mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit nur 120 Tage bzw. 240 Halbtage in Deutschland arbeiten, ohne das dies einer zusätzlichen Erlaubnis bedarf. Die Aufenthaltserlaubnis gilt allerdings ausschließlich für den besuchten Studiengang. Eine Änderung der Fachrichtung ist nur ausnahmsweise möglich und immer mit vorheriger Zustimmung der Ausländerbehörde.

Nach dem Ende des Studiums erhält der Ausländer die Möglichkeit innerhalb eines Jahres eine entsprechende Arbeitsstelle zu finden und darf solange auch nach dem Studium in Deutschland bleiben.

Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer abhängigen Beschäftigung wird bei der Ausländerbehörde (oder bei der deutschen Botschaft im Land, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt) beantragt und mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Ein solches Einverständnis ist nicht erforderlich, wenn dieses in der Beschäftigungsverordnung oder durch zwischenstaatliche Verträge vorgesehen ist.

Sofern keine Besonderheiten gelten, prüft die Arbeitsverwaltung den Vorrang deutscher Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte (EU-Bürger und ihre Familienangehörigen) oder anderweitig vorrangig zu berücksichtigende Ausländer (z.B. türkische Staatsangehörige, anerkannte Flüchtlinge, anerkannte Staatenlose) sowie die Beschäftigungsbedingungen. Es dürfen sich keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben. Für spezielle, insbesondere qualifizierte Beschäftigungen oder bestimmte Ausländergruppen gibt es Vergünstigungen.

Gern berate ich Sie als Rechtsanwalt bezüglich der jeweils aktuellen Voraussetzungen zum Arbeitsrecht und helfe Ihnen beim Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis.

Visum für Unternehmer

Unternehmer können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie in Deutschland eine Investition tätigen möchten. Voraussetzung dafür ist, dass neben den allgemeinen Bedingungen für eine Aufenthaltserlaubnis (Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich Krankenversicherung, kein Ausweisungsgrund, Vorhandensein eines Passes, etc.), ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht. Die Tätigkeit muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen. Die Finanzierung der Umsetzung muss durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein. Dem Aufenthaltsantrag wird ein Businessplan beigefügt. Sollte der Unternehmer älter als 45 Jahre sein, ist er verpflichtet, nachzuweisen, dass eine ausreichende Altersvorsorge vorliegt. Der ausländische Unternehmer muss außerdem eine beherrschende Stellung im Unternehmen haben, damit die notwendige Selbständigkeit vorliegt. Für Absolventen deutscher Hochschulen gibt es unter erleichterten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis.

Profitieren Sie von der Expertise eines Rechtsanwalts und lassen sich von mir zum Thema Visum für Unternehmer beraten.

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. In der Regel erfordert die Erteilung einer solcher Niederlassungserlaubnis eine gewisse Zeit Aufenthalt in Deutschland, ausreichendes Einkommen und keine Vorstrafen. Gern prüfe ich für Sie, ob die die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllt sind und begleite Sie anwaltlich in dem Antragsverfahren.

Strafrecht mit ausländerrechtlichem Bezug

Falls Sie Probleme mit dem Strafrecht haben und ausländerrechtliche Konsequenzen fürchten, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts unerlässlich.

Das deutsche Strafrecht im Ausländerrecht umfasst vor allem folgende Vorwürfe:

  • Unerlaubte Einreise und Aufenthalt
  • Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
  • Scheinehe
  • Einschleusung
  • Betrug und Urkundenfälschung