Mit meiner langjährigen Erfahrung als Anwalt für Familienrecht in Berlin berate und vertrete ich Sie kompetent und engagiert bei Ihrer Trennung oder Scheidung sowie in allen Bereichen des Familienrechts. Gern ermittle und berechne ich Ansprüche auf Kindes-, Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt. Mein Ziel ist es, die beste Lösung für Ihre neue Lebenssituation zu finden. Als ausgebildete Mediatorin bevorzuge ich es, durch einvernehmliche Regelungen teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, werden Sie durch mich taktisch und zielsicher vor dem Familiengericht vertreten.
Angelegenheiten rund um eine Eheschließung oder Scheidung
Beendigung nicht ehelicher Lebensgemeinschaften
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Für den Antrag auf Ehescheidung bedarf es immer mindestens eines Anwaltes.
Alle mit einer Ehescheidung zu klärenden Fragen können auch einvernehmlich außergerichtlich geklärt werden. Ein Anwalt für Familienrecht besitzt dafür die notwendige Erfahrung, denn selbst eine einvernehmliche Scheidung beansprucht die beteiligten Ehegatten meist emotional in hohem Maß. Insbesondere wenn ein Kind involviert ist, gerät eine Trennung schnell zu einem emotionalen und nervlichen Drahtseilakt. Dem Anwalt für Familienrecht kommt vor diesem Hintergrund die Rolle zu, die schwierige Situation für alle Beteiligten möglichst komplikationsfrei aufzulösen. Während die Wünsche des Mandanten immer im Vordergrund stehen, werden diese auch in der Gesamtkonstellation betrachtet. Scheint für den Mandanten eine andere Lösung als der emotional anspruchsvolle und teure Verhandlungsweg vor Gericht möglich zu sein, so werde ich diesen wählen. Fragen rund um den Unterhalt, das Sorgerecht und das Umgangsrecht lassen sich oft außergerichtlich klären, sobald sich die Gemüter etwas beruhigt haben. Ausschlaggebend dafür kann auch der Einsatz eines neutralen Dritten sein. Als ausgebildete Mediatorin vermag ich die Position einzunehmen, die den unmittelbar Beteiligten unter Umständen fehlt.
Sofern unsere Möglichkeiten ausgelotet sind und der gerichtliche Weg unvermeidlich scheint, können Sie auf meine Kompetenz als Anwalt für Familienrecht zählen. Sie werden von mir vollumfänglich in allen Fragen rund um die wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte der Auflösung Ihrer Ehegemeinschaft beraten. Auch Fragen zum Erbrecht oder zum Versorgungsausgleich werde ich in meiner Rolle als Fachanwalt für Familienrecht vollumfänglich in meiner Beratung berücksichtigen, sofern dies in Ihrem Fall angezeigt ist.
Egal ob Sie Informationen zum Familienrecht suchen oder eine juristische Vertretung für Ihre Scheidung benötigen. Ob Sie schnell eine Entscheidung treffen müssen oder sich nur ein Bild Ihrer Situation verschaffen möchten und wertvolle Rechtstipps benötigen: Jede Situation hat ihre eigenen Besonderheiten und bedarf einer ganz individuellen Beurteilung. Als Fachanwalt für Familienrecht berücksichtige ich Ihre Gesamtsituation und leite mit Ihnen den neuen Lebensabschnitt für Sie und Ihre Kinder ein. Das Ende Ihrer Ehe soll für Sie in erster Linie die Chance auf einen Neuanfang sein!
Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 030 / 33 00 22 66 15 oder bequem über das Kontaktformular. In der Regel kann ich Ihnen zeitnah einen Termin zur Beratung in meiner Kanzlei in Berlin anbieten.